Eine Chance für Verbraucher
Kunden mit privaten Lebens- und Rentenversicherungen sind zunehmend über die Wertentwicklung ihrer Verträge enttäuscht.
Das kann unterschiedliche Gründe haben. Die lange Zeit der Niedrigzinsphase, falsche Anlageentscheidungen, teure Investmentvehikel, hohe Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten beeinflussen diese Altersvorsorgeverträge entscheidend.
So sorgen sich Kunden um ihr eingesetztes Kapital und ob ihre Anlageziele in Bezug auf die Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung ihrer Altersversorgung noch erfüllt werden können.
Die (ursprünglichen) Anlageziele können unterschiedlichster Natur sein:
- Private Rentenaufbesserung
- Tilgung eines Immobilienkredites
- Hausrenovierung
- Vererbungskapital
- Früherer Renteneintritt
- Eine geplante Weltreise
- etc.
Sollten die ursprünglichen Anlageziele nicht erfüllt werden können, oder sollten sich die Lebensumstände des Kunden so verändert haben, dass diese Altersvorsorgeverträge aktuell keinen Sinn mehr für den Kunden ergeben, stellt sich die Frage, wie es mit diesen Verträgen zukünftig weitergehen soll?
In den letzten Jahren haben die Gerichte, insbesondere auch der BGH und der EuGH die Verbraucherrechte in verschiedenen Urteilen eindeutig gestärkt. Ein prominentes Beispiel ist die Diskussionen rund um den sogenannten “Dieselskandal” bei Fahrzeugen.
Ebenso ergingen aber auch Urteile zu Lebens- und Rentenversicherungen, bei denen bemängelt wurde, dass viele Versicherungen fehlerhaft verkauft wurden und/oder insbesondere Kunden nicht in ausreichendem Maße an den vom Versicherer erzielten Erträgen beteiligt wurden.
Die wenigsten Verbraucher wissen, dass neben den herkömmlichen klassischen Varianten wie Beitragsfreistellung und Kündigung auch eine weitere, ggfs. viel lukrativere Variante, für den Verbraucher zur Verfügung stehen könnte.
Viele Altersversorgungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 (teilweise sogar darüber hinaus) abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Ein Widerruf kann für Sie als Kunde deutlich lukrativer sein als die klassische Kündigung oder Beitragsfreistellung des Vertrages. Sie können die eingezahlten Beiträge (abzügl. ggfs. Risikobeiträge), plus angemessene Nutzungsentschädigung und Rückerstattung von Abschluss- und Einrichtungskosten zurückerhalten.
Auch bereits gekündigte Verträge können im Nachhinein rückabgewicklet werden.
So lassen sich mitunter deutlich höhere Auszahlungssummen erzielen als mit dem normalen Rückkaufswert den der Versicherer berechnet hat.
Unsere Experten prüfen Ihren Vertrag und setzen den Widerruf für Sie durch – damit Sie Ihre eingezahlten Beiträge inkl. abgezogener Abschluss- und Einrichtungskosten sowie eine Nutzungsentschädigung zurück erhalten.
So setzen wir Ihr Recht durch!
Sie schildern uns Ihren Fall, wir prüfen die Erfolgschancen und unsere Experten setzen Ihr Recht konsequent durch – damit Sie Ihr Geld zurückerhalten. Kein Risiko für Sie als Kunde – Vorprüfung ist unverbindlich und kostenlos für Sie.
Vorprüfung
In der Vorprüfung wird ermittelt, ob der Vertrag fehlerhaft ist und ein Rückforderungsanspruch besteht. Darauf erfolgt eine komplexe versicherungsmathematische Berechnung der Anspruchshöhe.
Widerruf
Sobald die Vorprüfung abgeschlossen ist, und Sie uns Ihre Freigabe erteilen, wird der eigentliche Widerruf durch spezialisierte Anwälte individuell auf die Versicherung abgestimmt, vorbereitet und erklärt.
Durchsetzung
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt ein spezialisierter Anwalt. Effizienz und Effektivität ist durch den hohen Grad der Spezialisierung unserer Mitarbeiter und Anwälte im Lebensversicherungsrecht ausschlaggebend für den späteren Erfolg.
Auszahlung
Nach erfolgreichem Widerruf und Durchsetzung der Ansprüche wird das Geld einfach auf Ihr Konto ausgezahlt.
Fragen und Antworten zu der Rückabwicklung von Verträgen
In unseren FAQs finden Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengefasst.

